für das Bezirksgericht Meilen
Ewa Szczogiel
Fragen und Antworten
Was macht eigentlich ein Bezirksgericht? Wer entscheidet dort über einen Fall? Und wie wird man Bezirksrichterin oder Bezirksrichter? Hier finden Sie Antworten auf einige Fragen rund um das Bezirksgericht Meilen und die bevorstehende Wahl.
Wofür ist das Bezirksgericht Meilen zuständig?
Das Bezirksgericht Meilen ist das erstinstanzliche Gericht für Zivil- und Strafsachen im Bezirk Meilen. Es befasst sich daher etwa mit Scheidungen und Trennungen, erbrechtlichen Auseinandersetzungen, Streitigkeiten aus Verträgen, Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren sowie Strafverfahren.
Zum Bezirksgericht gehören zudem das Arbeitsgericht, das Mietgericht, das Jugendgericht sowie die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen.
Wie viele Fälle bearbeitet das Bezirksgericht Meilen jährlich?
Das Bezirksgericht Meilen behandelt jährlich rund 4'000 Zivil- und Strafverfahren.
Hinter dieser Zahl stehen ganz unterschiedliche Fälle: Das Spektrum reicht von vergleichsweise rasch zu erledigenden Verfahren, etwa Rechtsöffnungsverfahren, bis hin zu komplexen Zivilprozessen, beispielsweise Erbteilungsprozessen, oder umfangreichen Strafverfahren, die das Gericht über längere Zeit beschäftigen können. Ein wesentlicher Teil der Arbeit liegt in familienrechtlichen Verfahren, insbesondere Trennungen und Scheidungen.
Wer arbeitet an einem Bezirksgericht?
An einem Bezirksgericht arbeiten verschiedene Berufsgruppen eng zusammen. Neben den gewählten Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern sind dies insbesondere Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, Auditorinnen und Auditoren – also juristische Praktikantinnen und Praktikanten – sowie kaufmännische Mitarbeitende.
Richterinnen und Richter, Ersatzrichterinnen und -richter sowie Gerichtsschreibende sind für die juristische Bearbeitung der Verfahren zuständig. Auditorinnen und Auditoren unterstützen sie dabei und sammeln gleichzeitig praktische Erfahrungen im Gerichtsalltag. Die kaufmännischen Mitarbeitenden kümmern sich um die administrative Abwicklung: Dabei erfassen sie etwa neu eingehende Fälle in der elektronischen Geschäftsverwaltung, organisieren Verhandlungen und sorgen dafür, dass Entscheide korrekt zugestellt werden. Eine funktionierende Rechtsprechung beruht damit auf dem Zusammenspiel unterschiedlicher Berufsgruppen mit ihren je eigenen Fachkompetenzen.
Was macht eine Bezirksrichterin?
Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter führen und entscheiden die in die Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksgerichts fallenden Zivil- und Strafverfahren. Ihre Arbeit findet dabei längst nicht nur im Gerichtssaal statt. Ein wesentlicher Teil besteht darin, Akten zu studieren, Verhandlungen vorzubereiten, sich eingehend mit rechtlichen und tatsächlichen Fragen auseinanderzusetzen sowie Entscheide zu fällen und schriftlich zu begründen. Je nach Art des Verfahrens entscheidet eine Richterin oder ein Richter allein oder gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Gerichts. Daneben bilden Richterinnen und Richter bei ihrer Tätigkeit junge Juristinnen und Juristen aus.
Was ist eine Ersatzrichterin?
Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter werden vom Obergericht ernannt und verfügen bei ihren Einsätzen über dieselben richterlichen Kompetenzen wie die ordentlich gewählten Mitglieder des Bezirksgerichts. Sie führen Verfahren und Verhandlungen und fällen – je nach Art des Verfahrens allein oder gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Gerichts – Entscheide.
Jedes Bezirksgericht verfügt über eine Liste von Ersatzrichterinnen und Ersatzrichtern, die bei Bedarf für einzelne Einsätze beigezogen werden können – etwa bei hoher Geschäftslast, bei Abwesenheiten oder wenn ein ordentliches Gerichtsmitglied in einem bestimmten Verfahren nicht mitwirken kann. Die auf dieser Liste geführten Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter bestimmen grundsätzlich selbst, in welchem Umfang sie für Einsätze zur Verfügung stehen.
Daneben gibt es ständige Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter, die regelmässig richterlich tätig sind. In der Regel sind Leitende Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber zugleich als ständige Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter tätig und kommen entsprechend regelmässig in richterlicher Funktion zum Einsatz. Durch diese Tätigkeit sammeln sie kontinuierlich praktische richterliche Erfahrung und schaffen damit die Grundlagen für die spätere Übernahme eines ordentlichen Richteramts.
Was macht eine Gerichtsschreiberin bzw. eine Leitende Gerichtsschreiberin?
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber führen nicht nur Protokoll. Sie sind ausgebildete Juristinnen und Juristen und wirken wesentlich an der Bearbeitung von Gerichtsverfahren mit. Sie bereiten Fälle juristisch vor, nehmen an Verhandlungen und Beratungen teil und beteiligen sich an der Ausarbeitung und Begründung von Entscheiden.
Leitende Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber übernehmen zusätzlich Führungsaufgaben und vielfältige Aufgaben in der Justizverwaltung. Sie führen juristisches und kaufmännisches Personal, wirken bei der Organisation und Leitung des Gerichts mit und gehören in der Regel der Gerichtsleitung an.
Wer kann Bezirksrichterin oder Bezirksrichter werden?
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben ist wählbar, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, über die politischen Rechte verfügt und seinen politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Zudem ist für das Amt der Abschluss eines juristischen Studiums erforderlich.
Warum wird ein Richteramt am Bezirksgericht Meilen neu besetzt?
Wird während einer laufenden Amtsdauer ein Richteramt frei, muss die Stelle für die verbleibende Amtsdauer neu besetzt werden. Es kommt zu einer Ersatzwahl. Am Bezirksgericht Meilen ist dies aktuell der Fall, weil eine bisherige Bezirksrichterin zur Oberrichterin gewählt wurde und deshalb aus dem Bezirksgericht ausscheidet.
Wie läuft die Wahl einer Bezirksrichterin oder eines Bezirksrichters ab?
Wird ein Richteramt frei, schreibt der Bezirksrat die Stelle öffentlich aus. Innerhalb festgelegter Fristen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Steht danach nur eine Person zur Wahl, wird sie in stiller Wahl gewählt. Gibt es – wie bei der aktuellen Ersatzwahl – mehrere Kandidierende, entscheiden die Stimmberechtigten des Bezirks Meilen an der Urne, wer das Richteramt übernimmt. Anders als bei vielen anderen Berufen wird eine Bezirksrichterin oder ein Bezirksrichter damit nicht vom Gericht angestellt, sondern von den Stimmberechtigten des jeweiligen Bezirks gewählt.
Was ist die Interparteiliche Konferenz (IPK) des Bezirks Meilen?
Die Interparteiliche Konferenz (IPK) des Bezirks Meilen ist ein überparteiliches Gremium der Bezirksparteien. Sie befasst sich unter anderem mit der Besetzung verschiedener Bezirksämter, insbesondere des Bezirksgerichts. Vor einer Nomination führt sie persönliche Hearings mit den Kandidatinnen und Kandidaten durch und macht sich ein umfassendes Bild von deren beruflichem Werdegang, ihrer Erfahrung und ihrer Eignung für das jeweilige Amt. Gestützt darauf entscheidet sie über ihre Nomination. Ziel ist es, qualifizierte Persönlichkeiten für verantwortungsvolle öffentliche Ämter zu finden und nach Möglichkeit breit abgestützte Wahlvorschläge zu unterstützen.
Wann findet die Wahl statt?
Die Wahl findet am 27. September 2026 statt.
Stimmberechtigt sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden des Bezirks Meilen. Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten vier Wochen vor dem Wahltermin zugestellt.